Nutzen Sie jetzt die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen in Schleswig-Holstein, um Ihre Firma zukunftsfähig zu machen

Die Corona Pandemie treibt die Digitalisierung überall auf der Welt voran und Verordnungen wie z.B. eine vorrübergehende Home Office Pflicht, zeigen vielen Unternehmen auf, dass sie in diesem Bereich dringend etwas tun müssen.

Sie haben eine Firma in Schleswig-Holstein mit weniger als 20 Mitarbeitern und möchten Ihre Prozesse digitalisieren, um den Anforderungen der Zukunft gewachsen und am Markt (weiterhin) erfolgreich zu sein? Dann könnte für Sie die aktuelle Förderung des Landes Schleswig-Holstein für niedrigschwellige Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen genau zur rechten Zeit kommen.

Die mit EU-Mitteln finanzierte Landesförderung namens DigiBonus II hat zum Ziel die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner Betriebe durch die Anregung von Digitalisierungsaktivitäten zu stärken und soll vor allem zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie beitragen.

Gefördert werden Vorhaben, die einen Digitalisierungsfortschritt in dem geförderten Unternehmen auslösen.

Zu diesen Vorhaben zählen Initiativen zur
- Digitalisierung von Produkten, Verfahren oder Prozessen
- Optimierung digitaler Geschäftsmodelle
- Erhöhung der IT-Sicherheit

Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen sowohl die Anschaffung von Hardware und Software, die über eine gebräuchliche Ausstattung hinausgeht und die digitale Transformation beschleunigt, als auch Kosten für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung der Hard- und Software stehen. Darunter fallen z.B. die Migration bisheriger Daten oder die Installation und Anpassung von Softwarekomponenten auf die digitalen Systeme. Die geplanten Investitionen einschließlich Dienstleistungen müssen mindestens 10.000 Euro netto betragen und in Schleswig-Holstein zum Einsatz kommen.

Mit der DigiBonus II Zuwendung wird nicht nur ein Beitrag zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie geleistet, sie soll auch zur Digitalisierung der Wirtschaft in Schleswig-Holstein beitragen. Die Förderung beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, begrenzt auf 17.000€ pro Vorhaben. Tiefer gehende Infos zur genannten Förderung sowie zum Antragsverfahren finden Sie hier direkt bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH).

Nutzen Sie diesen Zuschuss jetzt, um in neue Technik zu investieren, die Ihre Prozesse vereinfacht und Ihnen damit zukünftig Zeit und Geld sparen wird.

Wenn Sie herausfinden möchten, welche Technik am besten zu Ihrer Firma, Ihren vorhandenen Prozessen und Ihrer Infrastruktur passt, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Sei es, dass Sie Ihre Logistikprozesse optimieren, Ihre Lagerverwaltung digitalisieren oder digitales Ticketing einführen möchten. Vielleicht brauchen Sie auch Etikettier- Lösungen für Ihren Warenversand, wenn Sie Ihre Produkte in Zukunft nicht mehr nur lokal, sondern auch online verkaufen möchten.

Es gibt zahlreiche Aufgaben, die durch mobile Datenerfassung z.B. mit Barcodelösungen schneller und besser zu bewältigen sind. Nennen Sie uns einfach Ihre Anforderungen und lassen Sie uns Ihre Optimierung gemeinsam angehen.

Wir finden eine Lösung, die zu Ihren Wünschen und Ihrem Budget passt und die es Ihnen erlaubt, von der Förderung des Landes zu profitieren.

Melden Sie sich gerne unter 0451 8088 520 oder schicken Sie uns eine E-Mail an info@barcodescanner.de. Unsere Mitarbeiter freuen sich darauf Ihr Unternehmen bei der digitalen Transformation zu begleiten und mit Ihnen gemeinsam zukunftsfähig zu machen!