Laserscanner und ihre -klassen

Laserscanner werden auf Grund ihrer Gefährlichkeit in unterschiedliche Klassen eingeordnet. Die Hersteller der Laserscanner sind für die jeweilige Klassifizierung verantwortlich.
Der Grad der Gefährdung kann 8 unterschiedlichen Klassen zugeordnet werden. Generell sollte der Sichtkontakt mit Laserstrahlen immer vermieden werden. doch wie gefährlich die Klassen wirklich sind, ist nachfolgend erläutert.

Laserklasse 1:
Bei Produkten mit der Laserklasse 1 ist der Laser sehr schwach, so dass auch ein Kontakt mit den Augen als sicher gilt. Sollte die Strahlung gefährlich sein, so ist diese durch den technischen Aufbau unzugänglich. Diese Laserklasse wird hauptsächlich im Industriebereich bei großen Laseranlagen verwendet, um die Mitarbeiter zu schützen.


Laserklasse 1M:
Die Laserstrahlen der Klasse 1M können nur dann gefährlich werden, wenn sich ein optisches Instrument wie eine Lupe, Mikroskop oder Fernglas vor dem Auge befindet. Eine Brille stellt hierbei keine Gefahr dar. Sobald sich der Laserstrahl eines Produkts in dieser Klasse befindet, so muss der Hersteller angeben mit welchen optischen Hilfsmitteln eine Gefahr für den Nutzer entsteht.


Laserklasse 1C:
Die Laserklasse 1C beschreibt hauptsächlich die Gefahr von Geräten, die für den Kontakt mit der Haut vorgesehen sind. Dieses können Geräte zur Haar- oder Tattoo Entfernung sein. Hierbei muss der Hersteller jedoch für einen Schutzmechanismus im Produkt sorgen, der ein ungewolltes Austreten der Laserstrahlen verhindert.


Laserklasse 2:
Der direkte Sichtkontakt sollte mit Geräten der Laserklasse 2 vermieden werden. Die Augenlider werden zwar eine reflexartige Schließung durchführen, die Blendung sollte jedoch dennoch vermieden werden.


Laserklasse 2M:
Die Laserstrahlen der Klasse 2M sind wie die Klasse 2 und werden schädlich, sobald ein optisches Hilfsmittel verwendet wird.


Laserklasse 3R:
Eine direkte Bestrahlung der Augen sollte mit den Laserstrahlen der Klasse 3R auf jeden Fall vermieden werden. Sollte dies dennoch passieren, darf der Lidschlussreflex nicht unterdrückt werden. Im Showlaserbereich werden diese Strahlen allerdings als unbedenklich eingestuft.


Laserklasse 3B:
Bei einem direkten Blick in den Laserstrahl oder in eine spiegelnde Reflexion können Augenschäden hervorgerufen werden. Dies kann nur vermieden werden, wenn der Abstand mit der zulässigen Maximalbestrahlung eingehalten wird.


Laserklasse 4:
Alle Laser, die die Bedingungen der vorherigen Klassen nicht erfüllen werden automatisch in Klasse 4 eingestuft. In dieser Klasse ist eine obere Begrenzung nicht vorhanden. Jeglicher Kontakt mit den Augen und der Haut wirkt schädlich und sollte vermieden werden.

Zusammenfassend sind anbei die Laserklassen noch einmal mit ihren wichtigsten Eigenschaften aufgeführt:

Laserklasse Leistung Wellenlänge Gefährdungspotential Anwendung
Klasse 1                       Abhängig von der
Wellenlänge
400 nm - 700nm Schädigung ausgeschlossen CD-, DVD-Player, Laserdrucker, -scanner
Klasse 1M Abhängig von der
Wellenlänge
302,5 nm – 4.000 nm Ungefährlich solange kein optisches Instrument genutzt wird Laserdrucker, Registrierkassen
Klasse 2 <1 mW 400 nm – 700 nm Keine Schäden, auch nicht bei optischen Instrumenten Ziel- und Richtlaser, Laserpointer
Klasse 2M <1 mW 400 nm – 700 nm Nur Kurzzeitbelastung bis 0,25 Sekunden ist ungefährlich Lasereffekte, Lasershow, Laserpointer
Klasse 3B 5mW – 500 mW 302,5 nm – 10.600 nm Augenschäden bei direktem Sichtkontakt Mess- und Einstellungslaser, optische Übertragungstechnik
Klasse 3R 1 mW – 5mW 302,5 nm – 10.600 nm Gefährlich für das Auge Militärischer Einsatz, Zieleinrichtung, optische Kommunikation
Klasse 4 >500 mW 302,5 nm – 10.600 nm Hohes Gefährdungspotential Materialbearbeitung

 

 

 

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